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- Bekanntmachung nach § 6 Abs. 2 SächsSchiedsGütStG -

Die Gemeinde Dorfhain unterhält gemäß Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetz eine Schiedsstelle. Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von einem ehrenamtlichen Friedensrichter wahrgenommen.

I. Aufgaben der Schiedsstelle/des Friedensrichters
Die Schiedsstelle kann in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, über nicht vermögensrechtliche Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre (zum Beispiel Ansprüche auf Entschuldigung wegen einer Beleidigung) sowie über Ansprüche aus dem Nachbarrecht angerufen werden. Die Schiedsstelle ist außerdem für „kleine“ Strafsachen zuständig. Die Strafverfolgung ist zwar grundsätzlich Sache des Staates, aber in manchen persönlichen Angelegenheiten und Streitigkeiten im engeren Lebensbereich – den so genannten Privatklagesachen – muss vor der Anrufung eines Gerichts, zuerst die Schiedsstelle eingeschaltet werden.

Vollzug der Baugesetze (§ 10 Absatz 3 BauGB) 
Beschluss über den Bebauungsplan
„Stellplatzanlage Kommunezentrum Dorfhain“ 

Der Gemeinderat der Gemeinde Dorfhain hat mit Beschluss vom 18.08.2025 den Bebauungsplan „Stellplatzanlage Kommunezentrum Dorfhain“ in der Planfassung vom 25.02.2025 mit redaktionellen Änderungen vom 14.07.2025 als Satzung beschlossen. Der Beschluss der Satzung wird hiermit nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, bekannt gemacht. 

Vollzug der Baugesetze (§ 10 Absatz 3 BauGB) 
Beschluss über den Bebauungsplan
„Harthaer Straße“ 

Der Gemeinderat der Gemeinde Dorfhain hat mit Beschluss vom 23.06.2025 den Bebauungsplan „Harthaer Straße“ in der Planfassung vom 26.11.2024 mit redaktionellen Änderungen vom 15.05.2025 als Satzung beschlossen. Der Beschluss der Satzung wird hiermit nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, bekannt gemacht. 

Aktualisierte Hochwassergefahren- und –risikokarten für die Wilde Weißeritz in Dorfhain

Die immer wieder auftretenden enormen Schäden durch Hochwasserereignisse verdeutlichen, wie wichtig es ist, sich frühzeitig mit vorsorgenden und langfristig wirkenden Maßnahmen des Hochwasserschutzes auseinander zu setzen. Da ein vollständiger Schutz vor Hochwasser weder technisch machbar, noch wirtschaftlich sinnvoll ist (Restrisiko), bedarf es für den Umgang mit Hochwasser und des durch Hochwasser entstehenden Risikos vielmehr eines umfassenden und flussgebietsweiten Risikomanagement. Das umfasst:

  • den vorsorgenden Bereich (zum Beispiel Festsetzung von Überschwemmungsgebieten, an Hochwasser angepasstes Bauen, technische Maßnahmen, Verhaltensvorsorge),
  • die Vorbereitung auf ein Hochwasser (Hochwasservorhersage, Warnsysteme),
  • die Bewältigung des Ereignisses (Gefahrenabwehr) und
  • die Nachbereitung inklusive des Wiederaufbaus ein.

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