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Schauen Sie doch regelmäßig vorbei!

Die LEADER-Region „Silbernes Erzgebirge“ lädt alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Bannewitz, Freital, Dippoldiswalde, Kreischa, Rabenau und Tharandt herzlich zu einem Infomarkt rund um das Thema erneuerbare Energien ein.

Dienstag, 23. Juni 2026, 17:00 bis 20:00 Uhr im Haus des Gastes Oelsa, Rabenau

Ob Windkraft, Freiflächenphotovoltaik oder andere Formen nachhaltiger Energiegewinnung – die Veranstaltung bietet umfassende Einblicke in aktuelle Entwicklungen und regionale Projekte. Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Gemeinden, des Planungsverbands Oberes Elbtal - Osterzgebirge, des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie weitere Fachleute stehen für Gespräche und Fragen zur Verfügung. 

Viele Grundschüler in Tharandt kommen morgens hungrig in den Unterricht. Mit einem kostenlosen Frühstück ermöglicht der Verein brotZeit e.V. diesen Kindern einen guten Start in den Schultag. Sie haben Lust, an zwei bis drei Tagen die Woche ehrenamtlich mitzuhelfen?

Ihre Aufgaben

  • Vorbereitung des ausgewogenen Frühstücksbuffets in der Zeit von 06:00 bis 08:30 Uhr
  • Betreuung der Kinder in der Frühstückszeit

Vollzug der Baugesetze (§ 10 Absatz 3 BauGB) 
Beschluss über den Bebauungsplan
„Stellplatzanlage Kommunezentrum Dorfhain“ 

Der Gemeinderat der Gemeinde Dorfhain hat mit Beschluss vom 18.08.2025 den Bebauungsplan „Stellplatzanlage Kommunezentrum Dorfhain“ in der Planfassung vom 25.02.2025 mit redaktionellen Änderungen vom 14.07.2025 als Satzung beschlossen. Der Beschluss der Satzung wird hiermit nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, bekannt gemacht. 

Vollzug der Baugesetze (§ 10 Absatz 3 BauGB) 
Beschluss über den Bebauungsplan
„Harthaer Straße“ 

Der Gemeinderat der Gemeinde Dorfhain hat mit Beschluss vom 23.06.2025 den Bebauungsplan „Harthaer Straße“ in der Planfassung vom 26.11.2024 mit redaktionellen Änderungen vom 15.05.2025 als Satzung beschlossen. Der Beschluss der Satzung wird hiermit nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, bekannt gemacht. 

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