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Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse
- Anstalt des öffentlichen Rechts -

Sehr geehrte Tierhalterinnen und Tierhalter,

bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalterin und Tierhalter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.

Die fristgerechte Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für:

  • eine Entschädigungszahlung von der Sächsischen Tierseuchenkasse im Tierseuchenfall,
  • die Beteiligung der Sächsischen Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung und
  • die Gewährung von Beihilfen und Leistungen durch die Sächsische Tierseuchenkasse.

Ab 20. Oktober bis zum 19. Dezember 2025 ist die Straße von Dorfhain über den Barthsberg nach Höckendorf auf Grund von Tiefbau und Kanalarbeiten auf der Dorfhainer Straße in Höckendorf voll gesperrt.

Die Umleitung verläuft über Edle Krone.

Vollzug der Baugesetze (§ 10 Absatz 3 BauGB) 
Beschluss über den Bebauungsplan
„Stellplatzanlage Kommunezentrum Dorfhain“ 

Der Gemeinderat der Gemeinde Dorfhain hat mit Beschluss vom 18.08.2025 den Bebauungsplan „Stellplatzanlage Kommunezentrum Dorfhain“ in der Planfassung vom 25.02.2025 mit redaktionellen Änderungen vom 14.07.2025 als Satzung beschlossen. Der Beschluss der Satzung wird hiermit nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, bekannt gemacht. 

Vollzug der Baugesetze (§ 10 Absatz 3 BauGB) 
Beschluss über den Bebauungsplan
„Harthaer Straße“ 

Der Gemeinderat der Gemeinde Dorfhain hat mit Beschluss vom 23.06.2025 den Bebauungsplan „Harthaer Straße“ in der Planfassung vom 26.11.2024 mit redaktionellen Änderungen vom 15.05.2025 als Satzung beschlossen. Der Beschluss der Satzung wird hiermit nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, bekannt gemacht.