Nach einer EU-Richtlinie müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gegen einen EU-einheitlichen, fälschungssichereren Kartenführerschein umgetauscht werden. In Deutschland erfolgt der Umtausch, gestaffelt mit unterschiedlichen Fristen und Terminen, bis zum 19. Januar 2033.
Umtausch Papierführerschein
Führerscheininhaber der Geburtenjahrgänge 1971 oder später sind bis zum 19. Januar 2025 aufgefordert ihre alten Papierführerscheine in EU-Kartenführerscheine umzutauschen. Auch wenn noch fast ein halbes Jahr Zeit ist, sollten sich Fahrerlaubnisinhaber dieser Jahrgänge, die noch im Besitz ihres Papierführerscheins sind, im Interesse eines möglichst fristgerechten Umtausches zeitnah um eine rechtzeitige Antragstellung für den Führerscheinumtausch bemühen.
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