Damit Bürgerinnen und Bürger in der Interaktion mit der öffentlichen Verwaltung die Vorteile der Digitalisierung nutzen können, hat der Deutsche Bundestag im Jahr 2017 das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen beschlossen. Dieses Gesetz dient als Basis für die digitale Verwaltung der Zukunft.
Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten.
Durch die Digitalisierung erhalten Bürger und Unternehmen einen orts-, zeit- und endgeräteunabhängigen Online-Zugang zu kommunalen Verwaltungsleistungen. Die Stadtverwaltung Tharandt als Kommune erhält im Gegenzug die Antragsdaten in strukturierter elektronischer Form zur Weiterverarbeitung in digitalen verwaltungsinternen Geschäftsprozessen.
Durch die Förderung des Freistaates Sachsens ist es nun möglich, neben dem klassischen Antragsverfahren folgende Anträge für Verwaltungsleistungen auch online über das Serviceportal Amt24 https://amt24.sachsen.de zu stellen:
- Geburtsurkunde anfordern
- Internationale Geburtsurkunde anfordern
- Beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister anfordern
- Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern
- Eheurkunde anfordern
- Sterbeurkunde anfordern
- Sterbefall beim Standesamt anzeigen
- Hundesteuer anmelden
- Gewerbe anmelden, ummelden, abmelden
- Lagerfeuer beantragen
- Einsatz bei der Freiwilligen Feuerwehr, Entschädigung für Lohnfortzahlung des Verdienstausfalls beantragen
- Hausnummer beantragen
- SEPA-Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen erteilen
- Bescheinigung in kommunalen Steuersachen beantragen
Über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz unter https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ können Sie Ihr Führungszeugnis sowie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online beantragen.
Nancy Horn
SB Hauptamt