Häufig gestellte Fragen zum Breitbandausbau

An dieser Stelle finden Sie zum Thema "Breitbandausbau in Dorfhain" eine Auswahl von oft gestellten Fragen und die dazugehörigen Antworten.

1. Wo kann ich mich zum Thema Breitbandausbau informieren?

Die neuesten Informationen sind natürlich immer hier auf unserer Homepage zu finden. Regelmäßige Informationen bietet auch unser Amtsblatt. Für individuelle Anfragen können Sie gern eine Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! schicken.

2. Welche Dorfhainer Ortsteile werden erschlossen?

Im Rahmen dieser freiwilligen geförderten Infrastruktur-Maßnahme wird der komplette Ort erschlossen.

3. Wer organisiert den Breitbandausbau und wer führt ihn aus?


Die Gemeindeverwaltung Dorfhain organisiert den Ausbau.
Dabei wirken ehrenamtliche Vertreter aus Einwohnerschaft und Gewerbe mit und sparen der Gemeindeverwaltung dadurch zusätzliche Personalkosten.
Die Gemeinde Dorfhain ist der Antragsteller, die Erschließung wird vom Bund und vom Freistaat Sachsen mit Fördermitteln unterstützt.

Mit folgenden Firmen arbeitet die Gemeinde Dorfhain zusammen:
- Fachberatung, Antragsverfahren, Markterkundung, Ausschreibung und Planung:  TKI-Chemnitz
- Rechtsangelegenheiten / Vergaberecht : GGSC Berlin
- Tiefbau: Brühl GmbH aus Freital,  Massiv und Industrie GmbH aus Amtsberg
- POP-Station und Glasfasermontage:  SysKom Chemnitz
- Netzbetreiber : SachsenEnergie AG

4. Mithilfe welcher Technologie erfolgt der Breitbandausbau?


Die Gemeinde Dorfhain wird mit FTTB (Glasfaser bis ins Gebäude) erschlossen.

5. Welche Übertragungsleistungen sind geplant?


Geplant sind Datenübertragungsraten von 100 MBit/s für Privatpersonen und 1 GBit/s für Gewerbetreibende. SachsenEnergie AG bietet ihren Kunden nach dem Ausbau Datenraten bis 1000 Mbit/s im Download an.

6. Wie kommt der Anschluss in mein Haus?


Mit Hilfe von Fördermitteln erfolgt der Anschluss bis in das Haus. Nötig sind dafür Tiefbau- und Umbauarbeiten am und im Haus. Ist ein Keller vorhanden, kommt der Hausanschlusskasten in den Keller. Ist kein Keller vorhanden, so kommt der Anschluss in das Erdgeschoss.
Alle Bauarbeiten werden von den jeweiligen Bauleitern mit den Grundstückseigentümern abgestimmt.

7. Was sind für die Montage des Hausanschlusskastens „ungeeignete“ Räume in meinem Haus?


- Räume mit hohem Staubpotential (z.B. Kohlekeller, Mehllager, Holzpelletlager etc.)
- Räume mit extrem hoher Luftfeuchtigkeit (dauerhaft über 75%)
- Räume mit offensichtlichem Gefährdungspotential (z.B. Heizungsräume).

8. Wer montiert den Hausanschlusskasten?


Die Firma SysKom Chemnitz bzw. deren Beauftragte ziehen die Glasfaser durch das Rohrsystem und montieren den Hausanschlusskasten.

9. Wie dann weiter?


Mit dem Hausanschlusskasten endet das Förderprojekt für die Gemeinde. Zur Betreibung des Glasfasernetzes erfolgte eine europaweite Ausschreibung und in Dorfhain wird die SachsenEnergie AG Betreiber des Netzes sein. Sie bietet jedem, der es möchte, Internet und Telefonie über das neue Glasfasernetz an.

10. Bis wann sollen die Glasfaseranschlüsse fertig sein?


Nach Bauverzögerungen soll voraussichtlich die Ausbau-Maßnahme bis Frühjar 2021 abgeschlossen sein.

11. Wie erfahre ich von den Produkten und Angeboten?


In der Grundstückseigentümererklärung kann man  unter Punkt 9 seine Einwilligung zur Datenverwendung geben und sich über den gewünschten Kontaktweg (Telefon, Mail, Post-Brief) über Produkte und Angebote informieren lassen. Ab sofort kann man sich bei der SachsenEnergie AG auch telefonisch beraten lassen (per Tel. 0800 5075100 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

12. Wann sollte ich einen Internet-Vertrag abschließen, wenn ich das Glasfaser-Internet nutzen möchte?


Der Betreiber SachsenEnergie AG empfiehlt, spätestens ein ½ Jahr vor der Inbetriebnahme ein Produktvertrag für Internet und/oder Telefonie abzuschließen. Dies ist notwendig, damit alle Prozesse zum Anbieterwechsel in die Wege geleitet werden können. Der Vertrag beginnt natürlich erst, wenn Ihr Anschluss freigeschaltet wird. Erst dann zahlen Sie auch für die Internetnutzung.

13. Soll ich meinen DSL- oder Telefonvertrag selbst kündigen?


Bei einen Telefonvertrag oder einem kombinierten Telefon/Internetvertrag sollte die SachsenEnergie AG mit der Kündigung beauftragt werden. Dafür liegt den Produktunterlagen ein Anbieterwechselformular bei. Bei eigenständiger Kündigung besteht die Gefahr, dass Sie Ihre Rufnummern nicht mitnehmen können oder eine Versorgungslücke entsteht.

14. Muss man die Angebote des Betreibers nehmen?


Es gibt keinen Zwang. Der Grundstückseigentümer bzw. seine Mieter entscheiden. Das Glasfasernetz wird von der SachsenEnergie AG betrieben, die Sie natürlich als Kunden gewinnen wollen.

Es besteht in der freien Marktwirtschaft auch die Chance, dass weitere Telekommunikations-Unternehmen sich Leitungsrechte für das Glasfasernetz kaufen. Ob ein Unternehmen daran Interesse hat, lässt sich heute noch nicht sagen.

15. Warum erfolgt bei der Glasfasererschließung keine Eintragung in das Grundbuch?


Alternativ zur Grundbucheintragung haben wir uns für die Grundstückseigentümererklärung entschieden.
Darin verpflichtet sich der Eigentümer Grundregeln einer öffentlich geförderten Infrastruktur zu schützen und sorgfältig damit umzugehen.
Eine Eintragung ins Grundbuch ist zeitaufwändig und verursacht zusätzliche Kosten.

16. Meine Leitungen gehen schon immer über Nachbars Grundstück und habe noch nie eine Grundbucheintragung dazu gesehen?


Private Eigentümer untereinander gehen heute oft den sicheren Weg, wenn sie sich Leitungsrechte über Privatland grundbuchseitig sichern lassen. Alternativ geht auch eine privatrechtliche Vereinbarung, von allen unterschrieben.
Die Gemeinde kann dafür eine Empfehlung geben, aber entscheiden müssen dies die Grundstückseigentümer.