LRA informiert: Führerscheinpflichtumtausch geht weiter

Nach der EU-Führerscheinrichtlinie müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gegen einen EU-einheitlichen, fälschungssichereren Kartenführerschein umgetauscht werden. In Deutschland erfolgt der Umtausch gestaffelt, mit unterschiedlichen Fristen und Terminen. Bis zum 19. Januar 2023 waren Fahrerlaubnisinhaber der Geburtenjahrgänge 1959 bis 1964 aufgefordert, ihren Papierführerschein in einen neuen EU-Kartenführerschein umzutauschen.

Jetzt sind Geburtenjahrgänge 1965 – 1970 an der Reihe

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